Regulamin spływu

Paddelordnung (regulamin)

 

  1. Die ganze Ausrüstung und Geräte ist Eigentum der Firma Familiday.

  2. Verleih der Geräte und Ausrüstung ist gebührenpflichtig, gemäß gültiger Preisliste.

  3. Verleih erfolgt nach Vorzeigen eines Personalausweises mit Lichtbild (Pass, Fühhrerschein). Falls der Verleihende feststellt, dass der Kunde nicht vertrauenswürdig ist, kann der Verleih verweigert werden. Bedient werden auch keine Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Minderjährige.

  4. Der Verleih erfolgt nach der Unterzeichnung eines Leihvertrags über die materielle Haftung und der Gebühreneinzahlung. Nach der Unterzeichnung des o.g. Vertrags, trägt der Kunde volle materielle Verantwortung für die Ausrüstung.

  5. Der Entleiher ist verpflichtet den Zustand der Geräte, sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Anzahl der Geräte und des Zubehörs zu überprüfen und eventuelle Bemerkungen dem Arbeiter übermitteln. Zu der Grundausrüstung der Kajaks gehören Schwimmwesten, die gemäß ihrer Bestimmung zu verwenden sind.  

  6. Geräte, die man zur Verleihstelle zurückbringt, sollen im Zustand, der einen weiteren Verleih ermöglicht sein.

  7.  Verleih und Annahme  der Geräte findet an vereinbarter Stelle statt.

  8. Es gibt die Möglichkeit die Geräte nach früher vereinbarten Bedingungen zu reservieren. 

  9. Für Geräte, die nicht fristgemäß zurückgebracht wurden, kann eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100% des für einen Tag geltenden Satzes eingezogen werden.

  10. Minderjährige dürfen nur unter Betreuung von Volljährigen Kajak fahren. Die Volljährigen haften für Minderjährige, für ihr Verhalten und ev. Schäden.

  11. Wir haften nicht für das Verhalten der Teilnehmer während der Kajaktour.

  12. Wir haften nicht für Unglücksunfälle, Gesundheitsbeeinträchtigung oder Tod der Kajaktourteilnehmer.

  13. Wir tragen keine Verantwortung für eventuelle Autoschäden, Diebstahl, Beschädigung oder Schäden durch Naturkatastrophen der auf unserem Gelände gelassenen Autos.

  14. Sämtliche Veränderungen der vereinbarten Termine, Treffpunkte usw. müssen von uns akzeptiert werden.

  15. Personen, die gegen geltende Regeln/Ordnung verstoßen, werden verpflichtet die Kajaktour zu beenden ohne Kostenrückerstattung.

  16. Der Entleiher ist verpflichtet unsere Hinweise  und Hinweise der dazu berechtigten Dienste zu befolgen.

  17. Für Schäden an Geräten und Ausrüstung, die infolge einer nicht entsprechenden Nutzung entstanden sind, sind Entleiher verantwortlich. Sie tragen alle mit Reparatur verbundenen Kosten. Für einen Totalschaden, Diebstahl oder Abhandenkommen der Geräte/Ausrüstung  zahlt der Entleiher 100% des Marktpreises:

Alluminiumpaddel – 150,00 zł       

Schwimmweste            –    100,00 zł  lub 150zł Gepäckraumdeckel   – 100,00 zł

Kajaktragegriff –   50,00 zł  

Spritzdecke     –    200,00 zł

  1. Während der Kajaktour sollte man sich anständig verhalten und einen großen Wert auf die Sicherheit legen. Man sollte :

a) keinen Krach machen , Gewässer und ihre Ufer nicht verunreinigen, b) sich weder aufs Bord, Bug, Heck oder in den Kajak, der sich nicht auf dem Wasser befindet setzen, c) nicht im Kajak stehen oder hocken , vom Kajak ins Wasser springen, in Schwimmwesten baden oder darauf sitzen.